1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen der Firma DerFliesling (im Folgenden „Unternehmen“) mit seinen Kunden (im Folgenden „Kunde“). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, das Unternehmen stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
2. Angebot und Vertragsschluss
- Alle Angebote des Unternehmens sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmens oder durch die Ausführung der vereinbarten Leistung zustande.
- Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen sind nur wirksam, wenn sie vom Unternehmen schriftlich bestätigt wurden.
3. Leistungsumfang
- Das Unternehmen erbringt Fliesenlegerarbeiten gemäß der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
- Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu zusätzlichen Kosten führen.
- Das Unternehmen behält sich vor, bei Bedarf Subunternehmer einzusetzen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Der Kunde verpflichtet sich, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von
50 % des Gesamtbetrags zu leisten. Der verbleibende Restbetrag ist spätestens
14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. - Bei Zahlungsverzug behält sich das Unternehmen das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu berechnen sowie eine pauschale Mahngebühr von € 15,00 pro Mahnung zu erheben.
- Das Unternehmen ist berechtigt, die Leistung bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten.
5. Termine und Fristen
- Vereinbarte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt wurden.
- Das Unternehmen haftet nicht für Verzögerungen, die auf höhere Gewalt, Streiks, Lieferengpässe, fehlende Mitwirkung des Kunden oder andere unvorhersehbare Ereignisse zurückzuführen sind.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Vorarbeiten (z. B. Untergrundvorbereitung) rechtzeitig zu erledigen. Andernfalls können sich Termine entsprechend verschieben.
6. Gewährleistung und Mängelansprüche
- Das Unternehmen gewährleistet die ordnungsgemäße Ausführung der Fliesenlegerarbeiten gemäß den anerkannten Regeln der Technik.
- Mängel sind dem Unternehmen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eine Mängelrüge nach Ablauf von 7 Tagen nach Abnahme der Leistung ist ausgeschlossen.
- Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Mängel innerhalb angemessener Frist zu beheben. Der Kunde ist nicht berechtigt, selbstständige Nachbesserungen vorzunehmen oder Dritte damit zu beauftragen.
- Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme der Leistung.
7. Haftung
- Das Unternehmen haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
- Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Die Haftung für indirekte Schäden (z. B. entgangener Gewinn, Nutzungsausfall oder Folgeschäden) ist ausgeschlossen.
- Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, unsachgemäße Vorarbeiten oder fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen.
8. Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Materialien und erbrachte Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Unternehmens.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, über die Materialien oder Leistungen zu verfügen (z. B. Weiterverkauf oder Verarbeitung), solange sie nicht vollständig bezahlt sind.
9. Abnahme der Leistung
- Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachte Leistung unverzüglich abzunehmen.
- Wird die Abnahme ohne berechtigten Grund verweigert oder verzögert, gilt die Leistung 14 Tage nach Fertigstellung als abgenommen.
10. Rücktrittsrecht des Unternehmens
- Das Unternehmen ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde seinen vertraglichen Pflichten (z. B. Zahlungsverzug, Mitwirkungspflichten) nicht nachkommt.
- Im Falle des Rücktritts behält das Unternehmen das Recht auf Zahlung des vereinbarten Entgelts für bereits erbrachte Leistungen sowie auf Ersatz entstandener Kosten.
11. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12.
Haftung für Baustellengefahren
Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch Baustellengefahren entstehen, die nicht in direktem Zusammenhang mit den durch das Unternehmen ausgeführten Arbeiten stehen. Dies umfasst insbesondere Schäden, die durch Dritte oder durch den Kunden selbst verursacht werden.
13. Versicherungsschutz
Das Unternehmen verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Schäden, die im Rahmen der Fliesenlegerarbeiten entstehen, abdeckt. Der Kunde kann auf Anfrage eine Kopie des Versicherungsschutzes einsehen. Der Kunde verpflichtet sich, eine ausreichende Versicherung für etwaige Schäden, die außerhalb des Rahmens der Haftung des Unternehmens entstehen, zu haben.
14.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmen alle erforderlichen Informationen zur Durchführung der Arbeiten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und die Baustelle ordnungsgemäß vorzubereiten. Dies umfasst unter anderem die Bereitstellung eines sicheren Zugangs zur Baustelle sowie die Sicherstellung, dass die Arbeiten unter sicheren
Bedingungen durchgeführt werden können.
15. Zusätzliche Kosten und Aufwände
Sollten sich während der Ausführung der Arbeiten unvorhergesehene Schwierigkeiten oder Änderungen ergeben (z.B. unvorhergesehene Untergrundprobleme oder zusätzliche Vorarbeiten, die erforderlich sind), behält sich das Unternehmen das Recht vor, den Preis entsprechend anzupassen. Der Kunde wird vorab über diese Änderungen informiert.
16. Gerichtsstand und Vertragsstrafe
Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien, dass ausschließlich die Gerichte am Sitz des Unternehmens (München) zuständig sind. Sollte der Kunde mit Zahlungen in Verzug geraten oder vertragliche Verpflichtungen nicht einhalten, behält sich das Unternehmen das Recht vor, eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu
10%
des
Gesamtbetrags
der vereinbarten Leistung zu verlangen, zusätzlich zu weiteren gesetzlichen Ansprüchen.
17. Datenschutz
Das Unternehmen verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu behandeln und nur im Rahmen der Vertragsdurchführung zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen notwendig ist.
18. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser
AGB
unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. In diesem Fall ist eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Der
Kunde erklärt sich durch die Auftragserteilung mit diesen
AGB
in ihrer jeweiligen Fassung
einverstanden.
Änderungen und Ergänzungen dieser
AGB
bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Unternehmens.